Geldsorgen während der Ausbildung

Was tun, wenn BAföG oder Lehrlingsgehalt nicht ausreichen?
Geldsorgen während der Ausbildung: Was tun, wenn BAföG oder Lehrlingsgehalt nicht ausreichen?


Mit der Ausbildungsvergütung lassen sich keine großen Sprünge machen. Reicht auch das BAföG nicht aus, um den Lebensunterhalt zu stemmen, muss finanzielle Unterstützung her. Neben mehreren staatlichen Anlaufstellen gibt es die Möglichkeit, die eigenen Finanzen selbst in die Hand zu nehmen. Ein Nebenjob kann die Haushaltskasse aufbessern. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten.

BAB und Unterhalt der Eltern – so lässt sich ein finanzieller Engpass überbrücken



Die erste eigene Wohnung, das eigene Auto und die eigene finanzielle Verantwortung – für Auszubildende stellen Geldsorgen keine Seltenheit dar. Oftmals fühlen sie sich davon überfordert, auf eigenen Beinen zu stehen und alle Kosten eigenständig zu tragen. Damit der Start ins Leben nicht von Finanzproblemen behindert wird, sollten sich junge Erwachsene, die knapp bei Kasse sind, nicht scheuen, Hilfe anzunehmen. Die erste Anlaufstelle sind hierbei die Eltern. Kommt es zu einem finanziellen Engpass, können Mama und Papa aushelfen. Bis zur ersten Ausbildung des Nachwuchses sind sie unterhaltspflichtig. Danach läuft die elterliche Finanzspritze auf freiwilliger Basis. Kleiner Tipp: Wer anständig nach Hilfe fragt, wird nur selten vor den Kopf gestoßen. Wichtig ist, die Familie über Probleme zu unterrichten. Spielen Auszubildende aus falschem Stolz eine Finanzkrise herunter, tappen sie unter Umständen in die Schuldenfalle.

Allerdings gilt es zu bedenken, dass auch die finanziellen Mittel der Eltern begrenzt sein können. In dem Fall kann die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, eine gute Lösung darstellen. Wer sie bei der Agentur für Arbeit beantragt, muss eine Berufsausbildung absolvieren und in einer eigenen Wohnung leben. Ob und wie viel Beihilfe die Lehrlinge erhalten, hängt maßgeblich vom Einkommen der Eltern und der Ausbildungsvergütung ab. Sinnvoll ist es, den Antrag vor Ausbildungsbeginn zu stellen. Der Grund: Das Geld kann erst ab dem Zeitpunkt des Antragseingangs gezahlt werden.

Eine weitere fortlaufende Unterstützung während der Ausbildungszeit stellt das Kindergeld dar. Bis zum Ende des 25. Lebensjahrs steht den Eltern von Auszubildenden und Studierenden die Zahlung. Pro Monat geht bei ihnen eine Summe von mind. 180 Euro ein. Wohnt der Nachwuchs in einer eigenen Wohnung und ist volljährig, kann er den Antrag selbst stellen und das Kindergeld beziehen. In dem Fall landet es auf dem Konto der jungen Erwachsenen und kann effektiv zum Lebensunterhalt beitragen. Gleiches gilt für das Wohngeld. Dieses können allein wohnende Auszubildende, die keine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, beantragen. Speziell für Azubis, die eine zweite Ausbildung absolvieren und älter als 25 Jahre sind, ist das Wohngeld relevant.

Finanziell unabhängig durch einen Nebenjob: Das sollte beachtet werden

Während Kindergeld oder BAB dabei helfen, den Lebensunterhalt während der Ausbildung zu bestreiten, können sich die Azubis mit einem Nebenjob ein weiteres Zubrot verdienen. Wer eine teure Anschaffung – beispielsweise ein neues Auto – plant, ist mit einem Teilzeitjob gut beraten. Alternativ besteht die Möglichkeit, für eine Neuanschaffung einen Auszubildendenkredit zu beantragen. Diesen können volljährige Lehrlinge direkt online aufnehmen. Ein Darlehen eignet sich jedoch nur für Menschen, welche die Zinsen zuverlässig bedienen können. Wer seine Raten nicht abzahlt, verschuldet sich und muss schlimmstenfalls mit einem Negativeintrag bei der SCHUFA rechnen.

Daher ist es sinnvoll, gewissenhaft mit dem Kredit umzugehen und sich idealerweise auch einen lukrativen Nebenjob zu suchen.

Wichtig ist, die Ausbilder über die Zweitjobpläne zu informieren. Die Gefahr, dass der Ausbildungsbetrieb einen Nebenjob verweigert, ist gering. Wenn die Nebentätigkeit die eigenen Leistungen jedoch negativ beeinflusst oder der Job in einem Konkurrenzbetrieb stattfindet, kann ein Veto eingelegt werden. Um eine Überlastung zu vermeiden, arbeitet die Mehrheit der jungen Erwachsenen nicht mehr als fünf Stunden in der Woche. Zu den beliebtesten Nebenberufen gehören übrigens:

  • Kellnern
  • Kassieren
  • Putzhilfe
  • Kinderhüten
  • Versandhilfe im Onlinehandel
  • Schreibkraft
Bei einem Nebenjob ist es wichtig, die gesetzlichen Arbeitszeiten einzuhalten. Erwachsene Arbeitnehmer dürfen 48 Stunden pro Woche und maximal acht Stunden am Tag in Lohn und Brot stehen. Wer in der Ausbildung von Montag bis Freitag acht Stunden beschäftigt ist, hat in der Woche weitere acht Stunden für eine Nebentätigkeit zur Verfügung. Des Weiteren besteht die Chance, am Wochenende zusätzliche Arbeiten anzunehmen, um die Haushaltskasse zu bereichern. Allerdings sollte beachtet werden, dass die Arbeitszeiten bei minderjährigen Auszubildenden variieren. Sie dürfen nur 40 Stunden pro Woche tätig sein. Die Arbeit beschränkt sich auf fünf Wochentage im Zeitraum von 06.00 bis 20.00 Uhr. Dementsprechend entfallen Servicejobs in der Gastronomie.

Bei einem Nebenjob die eigenen Grenzen kennen

Wer sich eine Nebentätigkeit aussucht, sollte zunächst eine realistische Selbstanalyse starten. Auf die Weise lassen sich die eigenen Stärken herausfinden. Der Nebenjob sollte zu den eigenen Bedürfnissen und der individuellen Leistungsfähigkeit passen. Wichtig ist, sich nicht zu viel zuzumuten, da die Ausbildung noch immer an erster Stelle steht. Wird ein Ausbildungsvertrag unterschrieben, verpflichten sich die jungen Erwachsenen, der Lehre gewissenhaft und voll arbeitsfähig nachzugehen. Übrigens kann ein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit auch verbieten, wenn die Azubis diese in ihrem Urlaub ausüben. Speziell Promotion-Jobs sind heiß begehrte Verdienstmöglichkeiten für junge Menschen. Keinesfalls sollten sie sich hierbei aber vollkommen verausgaben und gestresst oder übermüdet zur Ausbildung erscheinen. Hier gilt die eiserne Grundregel: Der Ausbildungsplatz hat immer Vorrang.

Ebenso gibt es bei Minijobs finanzielle Grenzen. Grundsätzlich sind sie frei von Steuern und anderen Abgaben – jedoch nur, solange die Auszubildenden einen Nebenverdienst von 450 Euro pro Monat nicht überschreiten. Der Jahresdurchschnitt entscheidet, ob Steuerzahlungen fällig werden. Daher ist es kein Problem, wenn in einem Monat zehn Euro mehr oder weniger auf dem Konto landen.



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