Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat als unabhängige Anstalt öffentlichen Rechts aufgrund der Bestimmungen des Medienstaatsvertrages (MStV), des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV) sowie des Niedersächsischen Mediengesetzes (NMedienG) ein breites Aufgabenspektrum.
Dazu gehören u. a.:
die Zulassung und Aufsicht privater Rundfunkveranstalter,
die Regulierung von Telemedienanbietern und Medienplattformen in Niedersachsen