Wie melde ich mich richtig arbeitslos?

Wie melde ich mich richtig arbeitslos?


Zunächst einmal unterscheidet die Bundesagentur für Arbeit zwischen Meldungsarten: „Arbeitssuchend“ und „arbeitslos“. Die Arbeitssuchendmeldung stellt sicher, dass Sie vom Arbeitsamt bei der Jobsuche unterstützt werden, um einen neuen Job finden zu können. Die Arbeitslosmeldung dient zur Sicherung ihrer finanziellen Ansprüche. Bei den jeweiligen Meldungen sind diverse Fristen einzuhalten. Wichtig: Die frühzeitige Arbeitssuchendmeldung beinhaltet nicht die persönliche Arbeitslosmeldung, welche die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld darstellt.

Je eher, desto besser

Wenn das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses in absehbarer eintrifft, da zum Beispiel ein Arbeitsvertrag ausläuft oder ihre Ausbildung endet, sind Sie verpflichtet, sich drei Monate zuvor als arbeitssuchend zu melden. Die Meldepflicht soll den Zeitraum der Erwerbslosigkeit so kurz wie möglich halten. Mit etwas Glück findet die Agentur für Arbeit in dieser Zeitspanne bereits Ihren nächsten Job. Beachten Sie auch, dass selbst wenn Sie einen neuen Job in Kürze antreten werden, Sie sich für den Überbrückungszeitraum arbeitslos melden sollten. Die Arbeitsagentur wird in diesem Zeitraum – selbst wenn es nur ein oder zwei Monate sind – die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung zahlen.

Haben Sie erst spät vom Ende des Arbeitsverhältnisses erfahren, dann sind Sie verpflichtet, sich innerhalb der nächsten drei Tage bei der Bundesagentur als arbeitssuchend zu melden. Ausnahmen bestehen nur bei schulischen oder betrieblichen Ausbildungen. Die Bundesagentur für Arbeit rät dennoch dazu,sich frühzeitig als arbeitssuchend zu melden, um bei der Jobsuche unterstützt zu werden, da es nicht immer leicht ist, die richtige Bewerbung zu schreiben. Auch wenn Sie studiert haben und keine Stelle in Aussicht haben, empfiehlt sich die Arbeitslosmeldung. Die Agentur unterstützt Sie in finanzieller Hinsicht und bei der Jobsuche. Ob nun der Stellenmarkt Hamburg oder der Stellenmarkt München Ihren Traumjob hergibt: Die Bundesagentur wird Sie auf dem Laufenden halten.

Die Meldung bei der Agentur können Sie schriftlich, telefonisch, online und persönlich machen. Wen Sie sich schriftlich, telefonisch oder online als arbeitssuchend gemeldet haben, werden Sie zunächst nur persönliche Daten und den Beendigungszeitpunkt angeben müssen. Die persönliche Meldung holen Sie dann nach terminlicher Vereinbarung nach, spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit. Beachten Sie: Wenn Sie sich nicht an die Fristen halten, droht eine Sperrzeit von einer Woche, in welcher Sie kein Anrecht auf Leistungen haben.

Wichtige Unterlagen

Für die Bearbeitung Ihres Falles müssen Sie diverse Dokumente zum persönlichen Termin mitbringen. Sie werden Ihren Personalausweis oder Reisepass brauchen sowie eine aktuelle Meldebescheinigung brauchen. Darüber hinaus benötigt die Agentur Ihre Rentenversicherungsnummer, die Kündigung des letzten Arbeitsvertrages – wenn vorhanden - oder den befristeten Arbeitsvertrag sowie einen aktuellen Lebenslauf.

Beachten Sie das bei Ihrer Arbeitslosmeldung

Spätestens am ersten Tag Ihrer Erwerbslosigkeit müssen Sie sich arbeitslos melden. Dazu stellen Sie persönlich in Ihrer Arbeitsagentur einen Antrag. Dieser kann frühestens drei Monate im Voraus geschehen. Warum das so wichtig ist? Weil das Arbeitslosengeld erst ab dem ersten Tag, an dem Sie sich als arbeitslos gemeldet haben, gewährt werden kann. Die Anträge finden Sie vor Ort oder auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Sie benötigen dafür des Weiteren Ihre Ausweisdokumente sowie Arbeitsbescheinigungen Ihrer früheren Arbeitgeber, welche zu dieser Auskunft verpflichtet sind.

Außerdem ist ein Beitragsnachweis über abgeführte Beiträge in die Arbeitslosenversicherung notwendig für das Arbeitslosengeld I. Teilweise wird auch das Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe verlangt. Falls Sie schon einmal arbeitslos gewesen sein sollten, ist es ratsam, die entsprechenden Unterlagen, wie etwa den Bewilligungsbescheid und die Leistungsnachweise, mitzubringen zum persönlichen Gespräch. Dies erleichtert den bürokratischen Akt.



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