Kontrolle und Unterweisung der Bauleitung sowie verantwortliche Überwachung aller mit den Bauaufträgen in Zusammenhang stehenden gesetzlichen Vorschriften sowie der sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und die Ausführungsqualität betreffenden Leistungen
Verhandlung mit dem Auftraggeber über wesentliche Fragen der Baudurchführung, über Auslegung, Änderungen und Erweiterungen des Bauvertrags sowie über Genehmigung von Nachverträgen im Einvernehmen mit der zuständigen Niederlassungsleitung