
Aktualisiert: 10.08.2026
Im Arbeitsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung nehmen wir die Abrechnung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Leistungserbringern genau unter die Lupe! Ob es um Behandlungsdauer, Krankenhausstrukturen, spezielle Behandlungen oder Krankheitsverschlüsselungen nach ICD-10 geht – wir überprüfen sowohl Einzelfälle als auch spezielle Leistungseinheiten vor Ort mithilfe unserer medizinischen Fachkenntnis und praktischen Berufserfahrung. So tragen wir als Medizinischer Dienst Nordrhein zu einem funktionierenden sozialen Gesundheitswesen bei.
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