
Aktualisiert: 09.07.2026
Das Bundeseisenbahnvermögen betreut die der Deutschen Bahn AG zugewiesenen und beurlaubten Beamtinnen und Beamten sowie die Beamtinnen und Beamten im Ruhestand und ist als nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des jetzigen Bundesministeriums für Verkehr eingerichtet.
Es ist unter anderem zuständig für die Aufrechterhaltung und Weiterführung der betrieblichen Sozialeinrichtungen der ehemaligen deutschen Bundesbahn. Dazu gehört auch die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB).
Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB...
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