Einer Lehrkraft für besondere Aufgaben ( Lfb A) obliegt überwiegend die Aufgabe, Studierenden Fachwissen, praktische Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Sie übt dabei insbesondere Lehr- und Prüfungstätigkeiten aus.
·
Die Lehrverpflichtung beträgt grundsätzlich, je nach Umfang der sonstigen Dienstaufgaben, bei Vollbeschäftigung 13 bis 18 Lehrveranstaltungsstunden.
·
Selbstständige Organisation, Konzeption und Durchführung von Lehrveranstaltungen in den Bereichen der Konstruktionstechnik und virtuellen Produkt...