Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 11 Teil II der EGO zum TV-L. Bewerbende, die bereits in der EG12 Teil II der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Bei Vorliegen der entsprechenden beamte
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