Im Königsland Wohnen begleiten Sie volljährige Menschen mit psychischen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX § 102 erhalten. Die betreuten Personen leben in Wohngemeinschaften oder in eigenen Wohnungen und werden von Ihnen bedarfsgere
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