Sachbearbeitung Anrechnung § 53 BeamtVG

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Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnst PT)

Aktualisiert: 13.06.2026

Frankfurt am Main
aktualisiert seit: 13.06.2026

  • Beschreibung:

    Die Bundes­anstalt für Post und Telekommunikation (BAnst PT) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts im erweiterten Geschäfts­bereich des Bundes­ministeriums der Finanzen mit Sitz in Bonn. Qualität und Engagement bilden die Basis für unseren Service: Als Bundes­behörde sind wir Dienstleister für mehr erfahren

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