Beschreibung:
Da die Einstellung auf § 14 Abs. 2 des Teilzeit - und Befristungsgesetzes beruht, können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem BfR stehen oder gestanden haben, nicht berücksichtigt werden. Das BfR erstellt unabhängig auf der Grundlage international anerkannter
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