Arbeitszeit: 100 % der vollen tariflich vereinbarten Arbeitszeit (zzt. 38,5 Std./ Woche). . Der Arbeitseinsatz erfolgt gemäß Dienstplanung von Montag bis Freitag sowie jedes zweite Wochenende und an Feiertagen in der Zeit von 6:00 Uhr bis 14:12 Uhr.
Befristung: zunächst aufgrund einer Krankheitsvertretung für 2 Jahre befristet, eine Entfristung wird angestrebt.