Beschreibung:
Ihre Aufgaben Bestattungsrecht: Sie sind zuständig für das Veranlassen von Bestattungen, das Erstellen von Leichenpässen, die Ermittlung kostenpflichtiger Angehöriger oder Erben, das Erteilen von (Ausnahme -)Genehmigungen nach dem Bestattungsgesetz, das Geltendmachen von Kostenersätzen bei Bestat
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