für die Tätigkeitsbereiche Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Landesblindenhilfe, Hilfe zur Gesundheit, Bestattungskosten und für Fälle nach § 67 SGB XII.
Das Aufgabengebiet beinhaltet die selbständige und eigenverantwortliche Bearbeitung dieser Leistungen, insbesondere:
Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit; Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Anspruchsvoraussetzungen; Entscheidung über die Leistungsgewährung; Auskunftserteilung und Beratung Leistungsberechtigter (m/w/d).