Beschreibung:
Sie treiben Beitragsrückstände für das Arbeitsgebiet Nachinsolvenz (GSV) bei. Sie sind für die Bearbeitung und Überwachung von Insolvenzverfahren verantwortlich. Die Rückstandsfälle führen Sie eigenständig. Sie werten Betriebsprüfberichte aus, beantragen Insolvenzgeld gemäß § 175 SGB III bei der Bun
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