Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung unserer Arbeitgebermandate in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts
Erstellung, Prüfung und Weiterentwicklung von Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen sowie HR-Richtlinien/Guidelines
Enge Zusammenarbeit mit unserer internen HR-Abteilung
Weiterer Aufbau der Abteilung Arbeitsrecht
Durchführung von Schulungen/Seminaren für Mandant:innen