ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein gleichgestellter Abschluss der Fachrichtung Informatik
alternativ: ein bestehendes Beamtenverhltnis in der 3. Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaften und Technik bzw. einer nachrichtendienstlichen Laufbahn
die deutsche Staatsangehrigkeit sowie der gewhnliche Aufenthalt im Bundesgebiet seit mindestens 10 Jahren
die Erfllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (u. a. darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein)