Sie sind zuständig für die Dokumentation der zahnärztlichen Behandlung sowie für das Ausstellen von Überweisungen, Rezepten und zahnärztlichen Bescheinigungen.
Sie betreuen die Patientinnen und Patienten im Bereich der zahnmedizinischen Assistenz vor, während und nach der Behandlung, erstellen nach Anweisung Röntgenaufnahmen und führen Hygienemaßnahmen durch.
Sie wirken mit bei der Bewirtschaftung des Materials der zahnärztlichen Behandlungseinrichtung.