Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger arbeiten bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und in der Justizverwaltung. Die Aufgaben, die ihnen durch das Gesetz zur selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen werden, waren früher zumeist den Richterinnen und Richtern vorbehalten. Das Aufgabenfeld ist groß, abwechslungsreich und vor allem mit viel Verantwortung verbunden. Dabei treffen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wesentliche Entscheidungen in Grundbuchsachen, leiten Gerichtstermine bei Zwangsversteigerungen und in Insolvenzv...