Sie nehmen gärtnerische und landschaftspflegerische Tätigkeiten mit handelsüblichen handgeführten Motorgeräten bzw. kleinen selbst fahrenden Arbeitsgeräten wahr.
Sie führen Reinigungsarbeiten an Verkehrsflächen von Hand oder mit motorbetriebenen Kleingeräten durch.
Sie führen kleinere Wartungs-, Pflege- und Reparaturarbeiten an den vorgenannten Geräten durch.
Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben ist die Leistung von Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdiensten verbunden.