Sie unterstützen die Militärgeistliche bzw. den Militärgeistlichen und die Dienststellenleiterin bzw. den Dienststellenleiter bei der Erledigung von Verwaltungsaufgaben, dem allgemeinen Geschäftszimmerdienst, Gottesdiensten, kirchlichen Amtshandlungen, der Gemeindearbeit und im kirchlich-diakonischen Dienst, dem Führen des Dienst- Kraftfahrzeugs.