Sie unterstützen die Pflegedirektion bei der Besetzung von Vakanzen und beachten dabei die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes:
Sie formulieren – in Abstimmung mit der Pflegedirektion – ansprechende Stellenausschreibungen und veröffentlichen diese in den relevanten Portalen
Sie sichten eingehende Bewerbungen, prüfen die formalen Voraussetzungen und stimmen mit der Pflegedirektion ab, welche Bewerbungen für ein Auswahlgespräch in Frage kommen