Beschreibung:
Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 Jahren bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Ermittlungs - und Strafverfahren. Ihre Aufgaben Beratung von straffälligen Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Eltern Umsetzung von Divers
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