die Verwaltungsleitung, Dezernate und Ämter auf den Gebieten des Vergabe-, Straf-, Steuer-, Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Familienrechts sowie in sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten rechtsberatend unterstützen
interne Rechtsberatung im Rahmen von außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten wie z. B. Vertrags- und Vergleichsabschlüsse in Form von Beratungsgesprächen oder schriftlichen Rechtsgutachten wahrnehmen