Beschreibung:
Die Stadt Pohlheim besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt im gemäß § 99 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Vollzeit (derzeit 39 Wochenstunden). Eine Stelle ist unbefristet, die zweite Stelle ist befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung. Behördliche Ermittlungen und Kontrollen in allen Bereichen der Sicherheit und Ordnung (u. a. Gewerbeamt, Ordnungsamt, Gaststättenkontrollen) Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder Verwaltungsfachwirtin und die Bereitschaft, sich zum Hilfspolizeibeamten (m/w/d) gemäß § 99 HSOG ausbilden zu lassen...