Als Veranlagungsfinanzämter sind wir für die Ermittlung und Beurteilung der steuerlichen Sachverhalte allgemeiner Art zuständig. Wir berechnen daraus die Höhe der Steuern von Bürgern, Unternehmen und anderen Steuerpflichtigen. Unsere Finanzämter sind in verschiedene Arbeitseinheiten aufgeteilt
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