Betreuung der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Gesundheit am Arbeitsplatz einschließlich Beratung und Begehung sowie Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
Durchführung reisemedizinischer Beratungen und Impfungen
Gewährleistung aller im § 3 ASIG festgelegten Aufgaben von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten
Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen
Begutachtung arbeitsmedizinischer Fragestellungen
Durchführung von Unterweisungen und Schulungen im Fachgebiet Arbeitsmedizin