Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung unbefristet zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach den Eingruppierungsvorschriften des jeweiligen Haustarifvertrages n.ä. P. und ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe U6 möglich.