Beim Kreis Segeberg ist zum 01. September 2026 nach Ablauf der Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers die Stelle der Landrätin/des Landrates zu besetzen. Der derzeitige Stelleninhaber stellt sich erneut zur Wahl.
Die Landrätin/ Der Landrat wird gemäß §§ 43 bis 45 Kreisordnung Schleswig- Holstein vom Kreistag des Kreises Segeberg nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Die Ernennung erfolgt zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig- H...