Als Sachverständiger (w/m/d) beraten Sie in allen Themen des Bereichs Röntgentechnik, Strahlenschutz und Medizinprodukterecht.
Sie führen wiederkehrende Prüfungen (§ 88 Strl Sch V) oder Prüfungen bei Inbetriebnahme (§ 19 Strl Sch G) oder nach wesentlichen Änderungen (§ 19 Strl Sch G) an Röntgeneinrichtungen durch.
Darüber hinaus begutachten oder begleiten Sie die Planung des baulichen Strahlenschutzes.