Bei der Verbandsgemeinde Konz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle des
Ersten Beigeordneten (m/w/d)
neu zu besetzen, da der bisherige Amtsinhaber zum Bürgermeister gewählt wurde.
Der Stelleninhaber wird zugleich allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B2/B3 LKomBesVO, daneben wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Die Wahlzeit beträgt 8 Jahre. Die Ernennung erfolgt zum Beamten auf Zeit.
Wählbar zum Beigeordneten ist, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundg...