Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
Auftragsverarbeitung gem. Artikel 28 DS-GVO)

1. Präambel
Über das von 1A Infosysteme GmbH betriebene Portalnetzwerk 1A-Portale.de
(1A-Immobilienmarkt.de,1A-Automarkt.de,1A-Stellenmarkt.de,1A-Finanzmarkt.de,1A-Reisemarkt.de,1A-IT-News.de) werden personenbezogene Daten von Interessenten erhoben. Bei den Interessenten handelt es sich um Privatpersonen die Ihre Zustimmung für die Weiterleitung Ihrer persönlichen Daten an einen Partner des Portals zwecks Beratung zugestimmt haben. Diese nach der DSGVO schutzbedürftigen Interessentendaten werden dem Auftragnehmer durch nach der Buchung des sogenannten Exkluivkontaktes zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, mit diesen sensiblen Daten im Sinne der Datenschutzverordnung umzugehen.

2. Art der Daten
Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind Kontakt- und Adressdaten. (Anrede, Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefon, E-Mail)

3. Maßnahmen de Auftragnehmers zum Datenschutz
a) Die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung, sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen

b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden

c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen

d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung

e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde

4. Löschung von Daten
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die personenbezogenen Daten nach einer Frist von 4 Monaten zu löschen, es sei denn er holt sich vom Inhaber der personenbezogenen Daten ein Einverständnis zur weiteren Nutzung.


Mit Annahme und Bestätigung dieser Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtet sich der Auftragnehmer die gesetzlichen Vorgaben der Datenschutzverordnung DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetztes BDSG einzuhalten.