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Minijobs für Arbeitslose

Simpler Zuverdienst trotz Hartz 4: Minijobs können zu dem Thema für Arbeitslose werden, die entweder Hartz 4/ALG IIMinijobs für Arbeitslose - Meldepflicht, Meldung, Anmeldung, Amt, Behörde.(Arbeitslosengeld 2) beziehen, aber auch für Arbeitslose, die unlängst Minijobs für Arbeitslose - agentur arbeit arbeitnehmer arbeitsagentur arbeitsamt arbeitslos arbeitslosigkeit arbeitsmarkt arbeitsplatz arbeitsuchend arge beruf bewerben bewerbung chance freie für hartz himmel hintergrund hinweis hinweisschild illustration illustriert job jobcenter jobsuche logo medien mini-jobs neuer online perspektive rot schild schrift stelle stellenangebote stellenmarkt suche suchen symbol umschulung vermitteln vermittlung wolken zeichen zeitarbeit zukunft 4.aus einer Beschäftigung kommen, und das "alte" Arbeitslosengeld 1 (ALG I) erhalten.

Insbesondere Hartz IV-Empfänger müssen beachten, dass sie zwar per Nebenverdienst dazuverdienen dürfen, jedoch ihr Freibetrag 160 Euro nicht überschreitet. Das heißt im Beispiel: Verdient der oder die Betroffene genau 400 Euro, so darf er/sie davon 160 Euro zur freien Verfügung behalten, die restlich ca. 240 Euro werden mit dem persönlichen Hartz 4-Satz gegengerechnet.

Dies entlastet den Staat und verschafft Ihnen ggf. ein besseres Gefühl. Zudem können auf diese Weise höhere Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt werden, was sich gut auf Ihre Zukunft auswirkt.

Der Freibetrag von 160 Euro gilt i. d. R. immer, unabhängig von Wohn-, Kindergeld oder ähnlichem. Minijobs für Arbeitslose - Meldepflicht, Meldung, Anmeldung, Amt, Behörde.Wichtig ist, sich möglichst schnell mit der Agentur für Arbeit (AGA) oder dem JobCenter diesbezüglich in Verbindung zu setzen, denn wer Angaben verschweigt, verschludert oder zu spät nachreicht, kann sich schnell in juristisch kritische Zonen begeben, die bis zur Anzeige wegen Betruges oder Leistungserschleichung reichen. Außerdem kann ein Minijobs dem Lebenslauf gleich etwas mehr Farbe geben und auch eine Festanstellung unterstützen oder gar beschleunigen.

Darum gilt:

Minjob immer, wahrheitsgemäße Angaben aber auch!