Ihr Browser untersützt leider kein HTML5...
Bitte aktualisieren sie Ihren Browser...

Wichtige Infos zum Promotionjob - amüsiert, arbeit, arbeiten, arbeitszeit, attraktiv, ausstrahlung, bequem, bildung, bildungspolitik, bildungswesen, boden, braun, brünett, business, campus, chat, chatten, computer, computerkurs, einzelperson, entspannung, flexible, frau, freizeitkleidung, haare, informieren, infos, interessiert, internet, jugend, junge, kabellos, kleidung, konzentriert, laptop, legere, lernen, liegen, liegend, mobil, nachdenken, nachdenklich, netzwerk, notebook, office, online, rechner, schule, shopping.Wichtige Infos zum Promotionjob

Promotionjobs sind beliebte Studenten- und Nebenjobs, die durch ihre guten Verdienstmöglichkeiten gern genutzt werden. Auch Kosmetik Partys sind für Menschen, die kontaktfreudig sind, ideal, um mit nebenbei Geld zu verdienen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für Promoter

Promoter müssen auf Messen oder Veranstaltungen sowie auf Kosmetik Partys ihr Gegenüber ein bestimmtes Produkt vorstellen oder als Flyerverteiler den Besucherstrom lenken. Hier sollte man kontaktfreudig sein, auch ist Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit nötig, um die Ziele des Auftraggebers erreichen zu können.

Die Arbeit im Team ist meist ebenfalls Voraussetzung für diesen Nebenjob, der durch die zahlreichen Kontaktmöglichkeiten gern als Dating Alternative genutzt wird. Zusätzlich sollten Promoter natürlich zeitlich flexibel sein, denn die jeweiligen Arbeitszeiten können vorab nur schwer bestimmt werden. Auch werden viele Studentenjobs am Abend oder am Wochenende angeboten, was ebenfalls beachtet werden sollte.

Gewerbeschein wird oft benötigt


Zusätzlich zu diesen eher persönlichen Voraussetzungen sollte bei Promotionjobs ebenfalls beachtet werden, dass Promoter vielfach nicht in ein Angestelltenverhältnis eintreten, sondern selbstständig tätig sind. Somit wird zwar keine Lohnsteuerkarte, wohl aber ein Gewerbeschein benötigt. Dies hat den Vorteil, dass die Studentenjobs für beide Seiten unbürokratischer vergeben und abgewickelt werden können. Zudem müssen weder Kündigungsfristen beachtet noch schriftliche Arbeitsverträge geschlossen werden. Lediglich auf Messen wird aufgrund der Weisungspflicht meist ein Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte begründet. In jedem Fall bietet es sich an, mit dem Auftraggeber über diese Details zu sprechen. Oftmals sind sie aber bereits in den Stellenanzeigen aufgelistet und können entsprechend beachtet werden.