Teilzeit und Minijob – Eine attraktive Kombination für mehr Flexibilität
Viele Arbeitnehmer entscheiden sich dafür, eine Teilzeitstelle mit einem Minijob zu kombinieren, um das Einkommen aufzubessern und gleichzeitig von der Flexibilität des Teilzeitjobs zu profitieren. Doch wie funktioniert diese Kombination, und worauf muss man achten?
Wie funktioniert die Kombination von Teilzeit und Minijob?
Die Kombination aus einer Teilzeitstelle und einem Minijob ist in Deutschland weit verbreitet. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das Einkommen auf 520 Euro pro Monat begrenzt ist. Minijobs sind steuer- und sozialversicherungsfrei, was sie für viele Arbeitnehmer attraktiv macht.
Beispiel:
- Eine Arbeitnehmerin arbeitet 25 Stunden pro Woche in Teilzeit und verdient zusätzlich 450 Euro pro Monat in einem Minijob, um ihr Einkommen aufzubessern.
Vorteile:
- Zusätzliches Einkommen: Durch den Minijob können Arbeitnehmer ihr Einkommen aufstocken, ohne die Vorteile einer Teilzeitstelle zu verlieren.
- Steuerfreiheit: Das Einkommen aus einem Minijob bleibt bis zur Grenze von 520 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Flexibilität: Der Minijob bietet zusätzliche Flexibilität, da er oft ohne langfristige Verpflichtungen vereinbart wird.
Nachteile:
- Geringere Freizeit: Zwei Jobs zu kombinieren, kann zu einer geringeren Freizeit führen.
- Abzüge: Sobald die Einkommensgrenze des Minijobs überschritten wird, fallen Sozialabgaben und Steuern an.
- Koordination: Es kann schwierig sein, die Arbeitszeiten von zwei verschiedenen Jobs zu koordinieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Kombination von Teilzeit und Minijob
In Deutschland gelten für die Kombination von Teilzeit und Minijob die allgemeinen Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie des Sozialgesetzbuchs (SGB IV). Wichtig ist, dass die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche nicht überschritten wird. Der Minijob bleibt bis zu einem Verdienst von 520 Euro steuerfrei, alles darüber hinaus wird nach dem regulären Einkommenssteuersatz besteuert.
Praktische Tipps zur Kombination von Teilzeit und Minijob
- Einkommen sorgfältig planen: Stelle sicher, dass du die Einkommensgrenze im Minijob nicht überschreitest, um Steuer- und Abgabennachteile zu vermeiden.
- Arbeitszeiten abstimmen: Koordiniere die Arbeitszeiten beider Jobs, um Überlastungen zu vermeiden.
- Klare Vereinbarungen: Vereinbare klare Arbeitszeiten und Bedingungen sowohl mit dem Teilzeitarbeitgeber als auch mit dem Minijob-Arbeitgeber.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Kann ich einen Minijob neben einem Teilzeitjob haben?
Ja, das ist möglich, solange die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche nicht überschritten wird.
Muss ich meinen Minijob versteuern?
Ein Minijob bleibt bis zu einem monatlichen Einkommen von 520 Euro steuerfrei. Verdienste darüber hinaus unterliegen der normalen Einkommenssteuer.
Gibt es Abzüge, wenn ich einen Teilzeitjob und einen Minijob habe?
Solange der Minijob steuerfrei bleibt, gibt es keine zusätzlichen Abzüge. Bei Überschreitung der Einkommensgrenze fallen jedoch Sozialabgaben an.
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Veröffentlichung:
03.11.2024
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