Ferienjobs für Schüler
Freienjobs für Schüler
Ferienjobs sind optimal dazu geeignet, das häufig knappe Taschengeld ein wenig aufzubessern. Grundsätzlich wird nach der jeweiligen Altersklasse nach Ferienjobs ab 16 Jahren , Ferienjobs ab 15 Jahren und Ferienjobs ab 14 Jahren unterschieden. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass auch Schüler ab 15 Jahren nicht jede gewünschte Arbeit ausführen dürfen./p>
Was gilt es zu berücksichtigen?
Selbstverständlich sollten sich die entsprechenden Ferienjobs nur für die wirklichen Ferienzeiten gesucht werden, so dass sie denn normalen Schulbesuch nicht zeitlich behindern. Speziell für den Schutz von Jugendlich vor zu frühzeitiger körperlicher Arbeit und um geistige Schäden zu verhindern, gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz, welches die Bestimmungen für Ferienjobs festgelegt, die von jedem Arbeitgeber eingehalten werden müssen. Unter Beachtung dieser Vorgaben, sind Ferienjobs für Schüler die ideale Möglichkeit, erste Erfahrungen in der Berufswelt zu sammeln.
Wer darf einen Ferienjob annehmen?
Grundvoraussetzung für solch einen Job ist, dass die Schülerinnen und Schüler mindestens 15 Jahre alt ist. In Ausnahmefällen sind auch Ferienjobs für Schüler ab 14 Jahren möglich. Bis zur Vollendung der so genannten Vollzeitschulpflicht muss der Ferienjob auf höchstens vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt sein. Insgesamt darf lefiglich an 20 Ferienjobtagen gearbeitet werden, dabei gilt die Fünftagewoche. Für Schüler, welche ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, ist die Dauer der Ferienarbeit nicht weiter beschränkt.







