Arbeigeberförderungen

Förderung der Arbeitsaufnahme durch den Staat

Als Unternehmen in Deutschland schaffen Sie Arbeitsplätze. Sie bilden aus und beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer längerfristig. Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Sie als Unternehmen als auch Ihre Beschäftigten unterstützt werden – zum Beispiel wenn es um die Qualifizierung von Personal mit besonderem Förderbedarf geht. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Fördermöglichkeiten.

Förderung der Ausbildung (Bis zu 2.000 €)

Ihr Betrieb bildet Nachwuchskräfte aus? Sie möchten auch benachteiligten Jugendlichen die Chance auf eine Ausbildung geben? Ihre Agentur für Arbeit und das Jobcenter unterstützen Sie dabei.
Gibt es zusätzlichen Unterstützungsbedarf während der Ausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung, können ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) eine Lösung sein. Dabei werden junge Menschen individuell unterstützt, zum Beispiel mit zusätzlicher Fachtheorie oder Sprachunterricht. So soll ein erfolgreicher Verlauf und Abschluss der Berufsausbildung gesichert werden. Der Förderunterricht findet einzeln oder in Kleingruppen statt. Die Kosten dafür tragen die Arbeitsagentur oder das Jobcenter. Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt zu ausbildungsbegleitenden Hilfen. - weitere Informationen finden Sie hier

Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus: Diese Ausbildungsprämie fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag.
Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag. - weitere Informationen finden Sie hier

Förderung von Weiterbildung (Bis zu 100% Kostenerstattung)

Stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens, indem Sie Ihre Beschäftigten qualifizieren. Wir unterstützen Sie, indem wir eine Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen fördern. Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen. Für die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebes sollten Sie jetzt die Weichen stellen: Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten in Richtung der Anforderungen von morgen. - weitere Informationen finden Sie hier

Eingliederungszuschuss bei Neueinstellung von Arbeitslosen ( Bis zu 50% des Gehalts)

In Ihrem Unternehmen oder Betrieb ist eine offene Stelle neu zu besetzen. Stellen Sie dafür eine arbeitsuchende Bewerberin oder Bewerber ein, unterstützen wir Sie mit einem finanziellen Zuschuss zur Förderung der Arbeitsaufnahme.Sie möchten eine offene Stelle mit einer neuen Mitarbeiterin oder einem neuen Mitarbeiter besetzen: Wenn Sie für die Position eine arbeitsuchend gemeldete Bewerberin oder Bewerber in Ihrem Unternehmen einstellen, unterstützen wir Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Eingliederungszuschuss. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihre neue Arbeitskraft noch nicht über die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt oder die Einarbeitung über den üblichen Rahmen hinausgeht.
Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zahlen Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber einen zeitlich befristeteten Zuschuss zum Arbeitsentgelt Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihres neuen Mitarbeiters, damit die berufliche Wiedereingliederung und die Arbeitsaufnahme leichter gelingen. - weitere Informationen finden Sie hier

Förderung der Arbeitsaufnahme (Bis zu 50% des Gehalts)

class="hausbau-absatz" style="margin-top:20px;">Sie wollen eine offene Stelle besetzen? Geben Sie einem arbeitslosen Menschen die Chance auf einen Wiedereinstieg in den Beruf. Wir unterstützen Sie dabei.Wir können Sie mit dem Eingliederungszuschuss unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Diese Leistung bedeutet: Arbeitsagentur oder Jobcenter zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet. - weitere Informationen finden Sie hier

Förderung von Menschen mit Behinderungen (Bis zu 50% des Gehalts)

Sie möchten die Stärken und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen nutzen, um Ihr Unternehmen voranzubringen? Wir bieten Ihnen individuelle Unterstützung.unter anderem gibt es den Eingliederungszuschuss. Er kann gezahlt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber noch nicht über die Kenntnisse verfügt, die für die Stelle nötig sind. Es ist auf Seiten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers also davon auszugehen, dass die Einarbeitung länger dauern wird als üblich. Förderungshöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab. Lesen Sie mehr in unserem Merkblatt zum Eingliederungszuschuss. Mit unseren eServices können Sie den Fragebogen zum Eingliederungszuschuss online an die zuständige Agentur für Arbeit senden. Wichtig: Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 24.06.2020 bis 15.02.2021 beginnen. - weitere Informationen finden Sie hier

Förderung der Beschäftigung von geflüchteten Menschen ( Mit Speizalprogramm für das Handwerk)

Geflüchtete Menschen bringen Qualifikationen mit, die Ihr Unternehmen voranbringen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie bei der Einstellung von geflüchteten Menschen mit verschiedenen Förderungsmöglichkeiten. - weitere Informationen finden Sie hier

Förderung von Langzeitarbeitslosen (Bis zu 75% des Gehalts)

Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten. Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes. Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben erleichtern, ist ein Ziel der Bundesagentur für Arbeit. Um dafür Ihre Unterstützung als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zu erhalten, bieten wir Ihnen 2 Möglichkeiten der finanziellen Förderung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.

Fördermöglichkeit 1: Beschäftigter war mindestens 2 Jahre arbeitslos
Fördermöglichkeit 2: Beschäftigter bezog viele Jahre lang Arbeitslosengeld II

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Kurzarbeitergeld ( Bis zu 87% des Gehalts)

Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder auch ein unvorhersehbares Ereignis kann Kurzarbeit in Ihrem Betrieb notwendig machen. Mit Kurzarbeitergeld können die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen werden. Das Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Erfahren Sie, wie Sie Kurzarbeitergeld anzeigen, beantragen und berechnen können. - weitere Informationen finden Sie hier

Europäischer Globalisierungsfonds (Bis zu 24 Monate Förderung)

Der Europäische Globalisierungsfonds (EGF) hilft EU-Mitgliedsstaaten bei strukturellen Krisen, die durch die Globalisierung ausgelöst werden. Kommt es dadurch zu Massenentlassungen, unterstützt der EGF betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit individuellen Maßnahmen. - weitere Informationen finden Sie hier

Insolvenzgeld(Bis zu 100% des Gehalts)

Eine Insolvenz tritt ein, wenn eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr oder nicht mehr vollständig nachkommen kann. In diesem Fall zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ersatz für das fehlende Entgelt (Insolvenzgeld). Insolvenzgeld wird einmalig für die letzten drei Monate vor Eintreten der Insolvenz gezahlt. - weitere Informationen finden Sie hier

Übersicht der Corona-Förderungen durch die Bundesregierung

BundeslandZuständige BehördeFörderungLink
Baden-WürttembergAntragstellung bei und Vorprüfung durch IHK und HWK, Bewilligung durch L-BankSoforthilfe Corona - Bis zu 30.000 €weitere Informationen
BayernRegierungen und Landeshauptstadt MünchenSoforthilfe Corona - Bis zu 50.000 €weitere Informationen
BerlinInvestitionsbank Berlin (IBB)November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II - bis zu 25.000 €weitere Informationen
BrandenburgInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)Soforthilfe Corona - bis zu 60.000 €weitere Informationen
BremenBAB Bremer Aufbau Bank Novemberhilfen & Dezemberhilfe - bis zu 60.000 €weitere Informationen
BremenBIS Bremerhavener Gesellschaftfür InvestitionsförderungCorona-Soforthilfe - bis zu 20.000 €weitere Informationen
HamburgHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)Überbrückungshilfe, Corona Recovery Fonds & Hamburger Stabilisierungs-Fonds - bis zu 300.000 €weitere Informationen
HessenRegierungspräsidium KasselCorona-Soforthilfe - bis zu 30.000 €weitere Informationen
Mecklenburg-VorpommernLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV)Corona-Soforthilfe - bis zu 30.000 €weitere Informationen
NiedersachsenInvestitions- und Förderbank Niedersachsen - NBankCorona-Soforthilfe, Überbrückungshilfe - bis zu 60.000 €weitere Informationen
Nordrhein-WestfalenBezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, MünsterNRW-Soforthilfe, Überbrückungshilfe - bis zu 80.000 €weitere Informationen
Stand 25.01.2021