Oberärztliche und therapeutische Versorgung von Schizophrenie erkrankten Patienten, die nach § 63 St GB im Maßregelvollzug untergebracht sind, sowie in geringem Umfang von Haftentlassenen
Eigenständige Supervision von Behandlungsverläufen
Medizinische Versorgung der Patienten im oberärztlichen Zuständigkeitsbereich