Beschreibung:
Aufgaben Das Aufgabenfeld umfasst die Führung von rechtlichen Betreuungen (nach § 1814 BGB -Betreuungsrecht) für volljährige Personen, die aufgrund (psychischer) Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind ihre rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge,...) selbs
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