Verordnung stellt freie Finanzberatung vor Herausforderungen

Verordnung stellt freie Finanzberatung vor Herausforderungen


Freie Finanzberater warten gespannt auf Neuigkeiten von der Bundesregierung: Tritt die Finanzmarktrichtlinie wie angekündigte in Kraft, werden selbstständige Berater künftig strenger reguliert. Einigen könnte die Verordnung den beruflichen Boden unter den Füßen wegziehen.

MiFID II: Neue Richtlinie für Finanzmärkte



Die Verordnung soll Finanzmärkte effizienter und einheitlicher gestalten, die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente ist auch als MiFID bekannt: Markets in Financial Instruments Directive. Große Teile der überarbeiteten Verordnung, der sogenannten MiFID II, betreffen die Finanzberatung.

Finanzberater bekommen es mit deutlich strengeren Auflagen und komplexeren Anforderungen zu tun. Gemäß Erlass werden sie zukünftig nicht mehr von der Gewerbeordnung reguliert und von den Gewerbeaufsichtsämtern beaufsichtigt. Für die Kontrolle wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig sein, selbstständige Finanzberater sind dann mit den Dienstleistern in Banken gleichgestellt.

Was sich für Finanzberater ändert

Die Unabhängigkeit von einzelnen Anbietern war bislang das Alleinstellungsmerkmal von freien Finanzberatern. Das Prinzip: Finanzberater stellen ihren Kunden Produkte von unterschiedlichen Anbietern zur Verfügung. Von diesen kassieren sie Provisionen für Fonds und Versicherungen, die sie verkaufen. Nur wenige Berater verlangen von ihren Kunden ein Honorar.

Durch MiFID II müssen unabhängige Finanzberater ein deutlich breiteres Produktportfolio zusammenstellen sowie Risikoklassen und Kosten der Geldanlagen transparent ausweisen. Sie dürfen zudem keine Provisionen annehmen, wenn sie als unabhängig angesehen werden möchten. Den bisherigen Berufsalltag vieler Finanzberater dürfte die neue Richtlinie komplett umkrempeln.

Umstellung für Finanzvertriebe

Große Finanzvertriebe wie DVAG, Swiss Life Select, Dr. Klein und Telis Finanz, für die die Finanz- und Versicherungsvermittler arbeiten, müssen sich ebenfalls auf die neuen Regelungen einstellen. Der Versicherungs- und Finanzkonzern Swiss Life Select konnte die Zahl der Handelsvertreter zuletzt steigern. Ob das Wachstum des Finanzvertriebs im selben Maße anhalten wird, bleibt abzuwarten. Immerhin: „Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger“, weiß Günther Blaich, Geschäftsführer von Swiss Life Select. „Der Beratungsbedarf ist enorm.“

Bei der Beratung sollen die Verbraucher im Fokus stehen

Nicht zuletzt soll die Richtlinie die Anleger schützen. Der Grund: Eine provisionsgesteuerte Beratung führt laut Kritikern nicht immer zur besten Finanzanlagestrategie. Berater hätten oftmals statt den Kunden die Produkte im Fokus, die ihnen die höchsten Provisionen bescheren. Verbraucher erwarten aber eine faire und kompetente Beratung mit Produktempfehlungen, die auf ihre individuelle Vorsorgesituation zugeschnitten sind. Durch die Verordnung müssen auch sie sich neu orientieren und entscheiden, ob sie künftig für eine Beratung direkt bezahlen möchten.