Minijobs für Schüler
Alle Schüler, gleich welcher Schulform, können Mini-Jobs ab einem bestimmten Alter ausführen. In der Regel ist dies schon ab 13 Jahren möglich. Besonders häufige Minijobs für Schüler jüngeren Jahrgangs sind: Zeitungen austragen, Babysitten, im Haushalt helfen oder auch Nachhilfeunterricht erteilen und so Nebenverdienste einstreichen.
Ab 15 Jahren ändern sich die Konditionen, ab dann dürfen max. 8 Stunden pro Tag gearbeitet werden.Ausnahmen gibt es für Mini-Jobber, die noch Schüler sind, während der Ferienzeiten: hier können bis zu 4 Wochen des Jahres gejobbt werden, natürlich unter altersgemäßen Bedingungen.
In Anbetracht der aktuellen PISA-Studien sind vor allem Kinder in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Köln etc. von nachteiligem Lernverhalten betroffen, deshalb sollte trotz allen Eifers man die Schule nicht außer acht lassen!
Veröffentlichung:
29.11.2011
- C26925